Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 18 B 1141/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16162
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 18 B 1141/98 (https://dejure.org/2000,16162)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2000 - 18 B 1141/98 (https://dejure.org/2000,16162)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 18 B 1141/98 (https://dejure.org/2000,16162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 7 L 1776/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 18 B 1141/98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.01.2000 - 1 C 28.99
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 18 B 1141/98
    Das Duldungsbegehren der Antragsteller ist nach der neueren Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99 -), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. nur den Beschluss vom 3. Mai 2000 - 18 B 509/00 -), mit jeweils 2.000,-- DM angemessen bewertet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1997 - 18 B 576/97

    Darlegungserfordernis; Begründung eines Zulassungsantrags; Begründung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 18 B 1141/98
    vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juni 1997 - 18 B 576/97 -, NVwZ 1998, 415.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2000 - 18 B 509/00

    Voraussetzungen des ausländerrechtlichen Anspruchs auf Erteilung einer Duldung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 18 B 1141/98
    Das Duldungsbegehren der Antragsteller ist nach der neueren Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99 -), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. nur den Beschluss vom 3. Mai 2000 - 18 B 509/00 -), mit jeweils 2.000,-- DM angemessen bewertet.
  • VG Düsseldorf, 30.05.2005 - 7 L 1026/05

    Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung,

    Das für die Bemessung des Streitwertes maßgebende Interesse eines Ausländers an der vorläufigen Aussetzung seiner Abschiebung bewertet die Kammer in ständiger Praxis, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2000 - 7 L 1698/00 -, im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 16. Mai 2000 - 18 B 1141/98 - und vom 19. März 2001 - 19 E 199/01 -, und die dort in Bezug genommene Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99 -, mit einem Viertel des gesetzlichen Auffangwertes von 5.000,-- Euro für jede Person, deren Abschiebung mit dem Antrag verhindert werden soll.
  • VG Düsseldorf, 07.05.2003 - 7 L 1520/03

    Anforderung an das Fehlen des Rechtsschutzinteresse bei einer einstweiligen

    Das für die Bemessung des Streitwerts maßgebende Interesse an der vorläufigen Aussetzung einer Abschiebung bewertet die Kammer in ständiger Praxis, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2000 - 7 L 1698/00 -, im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 16. Mai 2000 - 18 B 1141/98 - und vom 19. März 2001 - 19 E 199/01 -, und die dort in Bezug genommene Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 24. Januar 2000 - 1 C 28.99 -, mit einem Viertel des gesetzlichen Auffangwertes.
  • VG Düsseldorf, 14.10.2003 - 7 L 779/03

    Anspruch auf weitere Aussetzung einer Abschiebung; Begriff der Glaubhaftmachung;

    Das für die Bemessung des Streitwerts maßgebende Interesse eines Ausländers an der vorläufigen Aussetzung seiner Abschiebung bewertet das Gericht in ständiger Praxis, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2000, 7 L 1698/00, im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 16. Mai 2000, 18 B 1141/98, und vom 19. März 2001, 19 E 199/01, und die dort in Bezug genommene Streitwertpraxis des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 24. Januar 2000, 1 C 28.99, mit einem Viertel des gesetzlichen Auffangwertes von 4.000 Euro je abzuschiebende Person.
  • VG Düsseldorf, 21.02.2002 - 7 L 3644/01

    D (A), Türken, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Ausländerbehörde, Örtliche

    Das für die Bemessung des Streitwertes maßgebende Interesse der Antragstellerin an der Gewährung von Schutz vor einer Abschiebung und einer Verbringung nach xxxxxx hat das Gericht entsprechend seiner ständigen Praxis in Verfahren dieser Art, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2000 - 7 L 1698/00 - und die dort in Bezug genommene jüngere Streitwertpraxis des BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2000 - 1 C 28.99 - sowie des OVG NRW, Beschluss vom 16. Mai 2000 - 18 B 1141/98 -, mit einem Viertel des früheren Auffangwertes des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG von 8.000 DM bewertet und hat diesen Betrag in Euro umgerechnet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht